Änderungen im Kraftfahrgesetz

Seit Jänner 2017 ist die 28. StVO-Novelle in Kraft, mit  einigen Verschärfungen, z.B. Fotos aus Abstandsmessung und Radarfotos dürfen nun auch als Beweis für die Bestrafung folgender Delikte verwendet werden:

• Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung

• Unerlaubte Personenbeförderung

• Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

• Mangelnde Kindersicherung

• Nichtragen eines Sturzhelmes (natürlich nicht bei PKWs …)

Weiters dauert der Probeführerschein ab 1.7.2017 nun 3 Jahre, usw.

Nähere Infos sind im Gesetz nachzulesen

Kontakt:

mbp Versicherung

Zentrale: 2870 Aspang-Markt, Pergenpromenade 1, Tel. 02642/535 35/0