Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen – Pflege

In Wikipedia wird Betreutes Wohnen so beschrieben:

Als betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen Unterstützung finden, die je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Hilfe benötigen. Das sind beispielsweise alte, psychisch kranke bzw. seelisch, geistig und/oder körperlich behinderte Menschen, Obdachlose oder Jugendliche. Die Betreuung wird durch Sozialarbeiter bzw. Psychologen, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen, Erzieher, Therapeuten oder Pflegekräfte gewährleistet. In verschiedenen Bundesländern wird die unterstützende Person auch als Sozialbeistand bezeichnet. Die Betreuung soll bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme die größtmögliche Autonomie gewährleisten. Die rechtliche Betreuung ist beim „Betreuten Wohnen“ nicht mit eingeschlossen.

Eine besondere Ausprägung ist das Betreute Wohnen für ältere Menschen, die nicht zwangsläufig einen ausgeprägten Hilfe-, Betreuungs- und/oder Pflegebedarf haben, jedoch in einer Wohnanlage leben wollen, die neben barrierefreiem Wohnraum eine Reihe von Grundleistungen im Bereich der Sicherheit, allgemeiner Betreuung und sog. niedrigschwelliger Unterstützungsleistungen bietet, die das selbständige Leben im Alter wenn nicht ermöglichen, so doch jedenfalls erleichtern.

Wir verbinden betreutes Wohnen fast immer mit alten oder älteren Menschen. Menschen, die nicht mehr alleine wohnen können, welche aber doch noch einige alltägliche Arbeiten im Haushalt leisten können.

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Betreutes Wohnen – Pflege

In Wikipedia wird Betreutes Wohnen so beschrieben:

Als betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen Unterstützung finden, die je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Hilfe benötigen. Das sind beispielsweise alte, psychisch kranke bzw. seelisch, geistig und/oder körperlich behinderte Menschen, Obdachlose oder Jugendliche. Die Betreuung wird durch Sozialarbeiter bzw. Psychologen, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen, Erzieher, Therapeuten oder Pflegekräfte gewährleistet. In verschiedenen Bundesländern wird die unterstützende Person auch als Sozialbeistand bezeichnet. Die Betreuung soll bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme die größtmögliche Autonomie gewährleisten. Die rechtliche Betreuung ist beim „Betreuten Wohnen“ nicht mit eingeschlossen.

Eine besondere Ausprägung ist das Betreute Wohnen für ältere Menschen, die nicht zwangsläufig einen ausgeprägten Hilfe-, Betreuungs- und/oder Pflegebedarf haben, jedoch in einer Wohnanlage leben wollen, die neben barrierefreiem Wohnraum eine Reihe von Grundleistungen im Bereich der Sicherheit, allgemeiner Betreuung und sog. niedrigschwelliger Unterstützungsleistungen bietet, die das selbständige Leben im Alter wenn nicht ermöglichen, so doch jedenfalls erleichtern.

Wir verbinden betreutes Wohnen fast immer mit alten oder älteren Menschen. Menschen, die nicht mehr alleine wohnen können, welche aber doch noch einige alltägliche Arbeiten im Haushalt leisten können.

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In gibt es gute Lösungsvorschläge zu betreutes Wohnen:

Lebensqualität in den eigenen vier Wänden bis ins hohe Alter – das möchte die niederösterreichische Wohnbauförderung ermöglichen. Dies geschieht einerseits durch neue Konzepte im Wohnungsbau, wie zum Beispiel selbstständiges Wohnen durch eine barrierefreie Gestaltung, und andererseits durch die Förderung behinderten- u. altersgerechter Umbaumaßnahmen im eigenen Zuhause. Wie genau die Unterstützung des Landes Niederösterreich aussieht und was Sie sich davon erwarten können, erfahren Sie hier.

So unterstützen wir selbstständiges und leistbares Wohnen im Alter:

    • Die Wohnungen sind vorwiegend barrierefrei ausgeführt.
    • Ein Aufenthalts- bzw. Gemeinschaftsraum steht zur Verfügung.
    • Das Objekt liegt bevorzugt im gut erschlossenen Ortsgebiet – Anschluss an Infrastruktur, Nahversorgung, Freizeitgestaltung.
    • Gesundheits- und Sozialdienste stehen grundsätzlich zur Verfügung.
  • Die Wohnungen werden ausschließlich in Miete vergeben

Eigenheim

Die Förderung für die Errichtung von Eigenheimen erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich im Nachhinein verzinst.

Für die speziellen Wohnbedürfnisse gibt es einen zusätzlichen Darlehensbetrag von:

    • € 7.500,– für Erwachsene mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 55 % bzw. für Erwachsene mit Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II.
  • € 10.000,– für jedes Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.

Eigenheimsanierung

Bei der Eigenheimsanierung wird ein jährlicher nicht rückzahlbarer Zuschuss zu einem Darlehen auf die Dauer von zehn Jahren gewährt. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich von den anerkannten Sanierungskosten.

Bei einer Sanierung des Eigenheimes werden für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen die nötigen Umbaumaßnahmen wie folgt gefördert:

    • Die Sanierungskosten werden zu 100 % anerkannt.
  • Für diese Maßnahmen ist die Einreichung auch ohne Energieausweis möglich.

Förderungswürdige Maßnahmen sind zum Beispiel: Auffahrtsrampen, die Errichtung von behindertengerechten Sanitäranlagen oder der Einbau von Tür- und Torsprechanlagen.

Quelle: http://www.noe-wohnservice.at/assisted/

Das Internet bitte eine Vielzahl an Informationen, wir werden in der nächsten Zeit weiter darüber informieren, werden auch eine Liste veröffentlichen mit allen zuständigen Ämtern, Vereinen, etc. – auf der auch Adressen, Telefon, Internetadressen angeführt sind.

Text: Gabriele Czeiner