Holen Sie sich Geld zurück

Sie haben die Möglichkeit noch heuer Geld vom Finanzamt zurückzuholen

Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Wenn Ihre monatliche Pension under der Lohnsteuergrenze von ca. 1.067,- Euro liegt, haben Sie Anspruch auf eine Gutschrift. Diese kann bis zu 55,– Euro betragen.

Der Antrag muss über die Arbeitnehmerveranlagung 2015 gestellt werden. Ab 2017 erfolgt die Auszahlung der Steuergutschrift dann automatisch.

Also wenn Sie eine kleine Pension beziehen, dann sollten Sie sich diesen Tipp nicht entgehen lassen.

Quelle: Österreicherischer Seniorenbund  + Pensionistenverband