Vorsorgevollmacht

Wir sollten uns alle Gedanken machen, ob jung oder alt, was soll mit mir geschehen wenn ich einen Unfall habe, ich Alzheimer bekomme und ich nicht mehr entscheiden kann wie es mit mir weitergehen soll.

Soll ich mit Maschinen verbunden werden und so lange am Leben erhalten werden, bis eben mein Herz aufhört zu schlagen? Oder soll die Maschine abgeschalten werden.

Worum es geht:

Vorsorgevollmacht heißt: es geht um geschäftliche Entscheidungen. Wem gebe ich eine Vollmacht, dass meine Miete weiter bezahlt wird, dass meine Bankgeschäfte korrekt erledigt werden. Wer soll mich gegenüber Behörden und Ämter vertreten? Wer soll entscheiden, ab wann ich in ein Heim muss.

Vorsorgevollmacht heißt auch Vertrauen:

 Zu diesem Menschen muss ein Vertrauen bestehen, ich möchte, dass er oder sie diese Entscheidungen für mich trifft. Das heißt, dass ich mich zeitgerecht mit dieser Vertrauensperson absprechen muss, dass er oder sie auch weiß, was so alles passieren kann.

Es können auch mehrere Personen sein, welche diese Angelegenheit für mich regeln. Eine Person regelt meine finanziellen Angelegenheiten, eine weitere Person regelt alle medizinischen Angelegenheiten.

Und dann sollte man auch über jene Person nachdenken, die man zur Vertrauensperson macht. Diese Person wird eine schwere Zeit durchmachen, wenn zum Beispiel eine Entscheidung über Leben oder Tod zu treffen ist, Auch wenn vorgesorgt ist, wenn alles besprochen ist. Die letzte Entscheidung muss diese Vertrauensperson treffen, und diese Entscheidung zu treffen ist extrem schwer.

Vorsorgevollmacht bringt auch Klarheit:

 Wenn jetzt klar ist, wer was entscheiden soll, machen Sie eine Vorsorgevollmacht bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt, mit Ihrer/n Vertrauensperson/-en, stellen Sie klar, was genau gemacht werden soll, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch was Ihre Gesundheit betrifft: wann die „Maschinen“ abgestellt werden sollen oder ob man Sie am Leben erhalten soll.

Danach fühlt man sich besser, die Gewissheit, dass alles geregelt ist, dass vorgesorgt ist, ist doch eine Erleichterung, sich selbst und auch seinen Angehörigen gegenüber.

Was passiert wenn keine Vorsorgevollmacht erteilt wird?

 Dann wird vom Gericht ein Sachwalter bestellt. Er erledigt dann alle Rechtsgeschäfte, für die er vom Gericht beauftragt wird. Die Sachwalterschaft wird sehr oft von Heimen oder Krankenhäuser beauftragt, um sich bei finanziellen und medizinischen Angelegenheiten abzusichern.

Was kostet die Vorsorgevollmacht?

 Ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Am Besten vom Notar beraten lassen. Und die erste Rechtsauskunft ist immer kostenfrei (laut Notariatskammer).

Gesetzliche Grundlage:

 Die Vorsorgevollmacht ist gesetzlich im Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 (Bundesgesetzblatt Nr. 92/2006) geregelt.

Formular

 Auf der Homepage von www.wien.gv.at kann ein Formular zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht herunter geladen werden.

In diesem Formular stehen die persönlichen Daten (Name, Adresse, geboren am, Telefon, E-Mail) des/der Vollmachtgeber/in und des/der Bevollmächtigte/r, Zusatz wenn es mehrere Bevollmächtige geben soll. Dann ob die Bevollmächtigten immer gemeinsam oder auch fallweise einzeln entscheiden sollen.

Ab wann die Vorsorgevollmacht in Kraft tritt, Ob es eine Patientenverfügung gibt, wenn ja, wo sie hinterlegt ist. Der Umfang der Vorsorgevollmacht (bei allen oder nur bei einzelnen Behörden zu vertreten, wer die Bankgeschäft übernehmen soll). Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten (Entscheidung über eine Änderung des Wohnortes, z.B.: bei einem Kuraufenthalt). Hier werden auch die Gesundheitsangelegenheiten geklärt (z.B.: Zustimmung zu medizinischen Behandlungen, wann die Verschwiegenheitspflicht von Ärzten und Pflegepersonal aufgehoben werden soll).

Die Regelung der Vermögensangelegenheiten – wer soll über meine Pension bestimmen, welche Zahlungen sollen oder müssen von wem veranlaßt werden, wer bestimmt über meine Eigentumswohnung, etc. Wer bekommt eine Bankvollmacht? Wer macht meine Einkommenssteuererklärung oder meine Arbeitnehmerveranlagung.

In diesem Formular kann auch festgelegt werden, was jene Person, welche mich vertritt nicht macht darf.

Das Formular ist sehr umfassend, es ist der erste Schritt zur Vorsorgevollmacht, hier kann ich alles schreiben was ich möchte oder nicht, wer mich vertreten soll oder nicht.

Aber – um wirklich sicher zu sein, dass rechtlich alles in Ordnung ist, ist der Weg zum Notar oder Rechtsanwalt unbedingt notwendig.

Gabriele Czeiner

LINKS:

www.wien.gv.at

Notariatskammer

www.justiz.gv.at