Altersgerechter Wohnungsumbau

Stadt Wien fördert altersgerechten Wohnungsumbau für Duschsitz, Treppenlift und Co.!

Bis zu 4.200 Euro für Installationen und bauliche Maßnahmen, die altersgerechtes und barrierefreies Wohnen erleichtern.

Die Stadt Wien fördert für Wiener*innen ab 60 Jahren den Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern, die als Hauptwohnsitz verwendet werden. Umfasst sind Installationen und bauliche Maßnahmen, die ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen erleichtern.

Förderung

Konkret sind das Maßnahmen, die nach der ÖNORM B 1600 definiert sind. Unter anderem barrierefreier Zugang durch eine Rampe, Treppenlifte, motorische Türöffnungshilfen. Oder im Sanitärbereich Raumvergrößerungen, bodenebene Duschen, unterfahrbarer Waschtische, tragfähige Wände zur Montage von Stütz- und Haltegriffen sowie Duschsitze und Thermostatarmaturen.

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Umbau im Sanitärbereich Foto www.123rf.com © maridav

„Um bis ins hohe Alter selbstbestimmt leben zu können, braucht es auch das passende Wohnumfeld. Früher oder später stellt sich für viele die Frage, welche Anpassungen in den eigenen vier Wänden notwendig sind. Damit das eigene Zuhause auch noch im Alter den geänderten Bedürfnissen entspricht. Das kann beispielsweise im Badezimmer die Errichtung einer barrierefreien, bodenebenen Dusche sein. Bauliche Anpassungen also, die für die tägliche Lebensqualität einen großen Unterschied bedeuten, aber auch für die eigene Sicherheit und Gesundheit. Den Wohnraum an seine Bedürfnisse anzupassen, soll nicht an finanziellen Hürden scheitern. Deshalb unterstützt die Stadt Wien Maßnahmen für den altersgerechten, barrierefreien Umbau. Der Info-Point der zuständigen Magistratsabteilungen steht hier auch für technische Fragen beratend zur Seite“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Einkommensgrenze

Für den altersgerechten Umbau kann ein Betrag in Höhe von 35 Prozent der nachgewiesenen förderbaren Kosten (bis zu 4.200 Euro) ausbezahlt werden. Für soziale Treffsicherheit gelten die Einkommensgrenzen des WWFSG (§ 11 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz, für eine Person sind das 41.140 Euro, für zwei Personen 61.310 Euro Jahres-Haushaltseinkommen)

Der durchschnittlich ausbezahlte Förderbetrag für derartige Anpassungen beträgt 3.041 Euro. Mit Abstand am häufigsten werden Umbauten im Sanitärbereich gefördert (bodenebene Dusche, Türverbreiterungen, WC mit Stütz- und Haltegriffen), gefolgt von Treppenliften in Wohnungen.

Beratungsgespräche werden in der gemeinsame Informations- und Einreichstelle angeboten: Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA50), Technische Stadterneuerung (MA 25), 1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock, Zimmer 6.09, „Info-Point“, Montag bis Freitag, 8–13 Uhr.

Info: Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA50)

Beitragsbild: © Stadt Wien/Martin VOTAVA

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Stadt Wien fördert altersgerechten Wohnungsumbau für Duschsitz, Treppenlift. Bis zu 4.200 Euro für Installationen und bauliche Maßnahmen.
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