Wann kann ich in Pension gehen?

Ich bin auf der Homepage von der Pensionsversicherungsanstalt – www.pensionsversicherung.at – und möchte mich jetzt schlau machen: Wann kann ich in Pension gehen, was brauche ich für Unterlagen, wie hoch wird meine Pension sein?

Auf dieser Homepage gibt es einen Pensionsantrittsrechner – hier gebe ich mein Geburtsdatum und Geschlecht ein – Klick auf Berechnen – dann erscheint mein frühestmöglicher Pensionsantritt für die Alterspension.

Pension beantragen

Der nächste Schritt wäre dann die Pension zu beantragen. Für die Leistungserbringung ist jener Pensionsversicherungsträger zuständig, bei dem in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag, die meisten Versicherungsmonate erworben wurden.

ASVG – Pensionsversicherungsanstalt, Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau

GSVG – Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

BSVG – Sozialversicherungsanstalt der Bauern

Notarversicherungsgesetz 1972 – Versicherungsanstalt des österreichischen Notaraiates

Auf den diversen Homepages der Versicherungsträger finden Sie Formulare zum Downloaden, es gilt aber auch ein formloses Schreiben als Antrag. Dieser Antrag wird dann bei den Sozialversicherungsträgern, beim Magistrat, den Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämtern abgegeben.

Stichtag

 Zu diesem Tag wird festgestellt, ob der Versicherungsfall eingetreten ist und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, welcher Versicherungsträger zuständig ist, und wie hoch die Pension sein wird.

Bei den Eigenpensionen ist der Stichtag der Tag der Antragsstellung, wenn er auf den Monatsersten fällt, ansonsten der nächstfolgende Monatserste.

Bei den Hinterbliebenenpensionen ist der Stichtag der Todestag des/der Versicherten, wenn er auf den Monatsersten fällt, ansonsten der nächstfolgende Monatserste.

Pensionsbeginn

 Eigenpensionen beginnen im Regelfall ab dem Stichtag.

Hinterbliebenenpensionen ab dem auf den Todestag folgenden Tage.

Pensionsauszahlung

 Die Pensionen werden monatlich im Nachhinein angewiesen. Zu den Pensionen für April und Oktober gebührt jeweils eine Sonderzahlung.

Quelle: Pensionsversicherung, Sozialministerium

Text: Gabriele Czeiner