Winter + Auto

Schneechaos – worauf muss geachtet werden:

Die Verkehrsregeln gelten – auch bei Schnee, Regen, Hagel oder Sonnenschein.
Die Bodenmarkierungen verschwinden unter einer Schneeschicht: Auch bei schneebedeckter Fahrbahn gelten die allgemeinen Fahregeln. Das heißt vor allem Rechtsverkehr und dass die Mitte der Fahrbahn immer in der geometrischen Mitte der Fahrbahn liegt.

Im Kreuzungsbereich darf auf jedem Fahrstreifen geradeaus gefahren werden. Nur von jeweils äußeren Fahrstreifen ist es erlaubt, nach rechts oder links abzubiegen.

Bei Stopptafeln oder Ampeln ist unbedingt anzuhalten, auch wenn die Haltelinie nicht erkennbar ist. Danach kann man sich langsam in die Kreuzung vortasten, bis ausreichend Sicht für eine gefahrlose Weiterfahrt besteht.

Achten Sie immer auf die Fußgänger! Auch wenn die Markierung des Schutzweges nicht erkennbar ist, mußt der Fußgängerübergang aufgrund des Verkehrszeichens „Kennzeichnung eines Schutzweges“ oder wegen es blinkendes gelben Lichtes beachtet werden.

Ist ein rundes Verkehrszeichen komplett mir Schnee bedeckt und nicht mehr erkennbar, verliert es seine Aussagekraft. In diesem Fall unbedingt auf die anderen Fahrzeuglenker und parkende Fahrzeuge achten. Die geben einen Hinweis ob es ev. eine Einbahn ist.

Aufpassen muss man bei Verkehrszeichen die eine andere Form haben – Drei- oder Achteck! Das sind „Vorrang geben“ oder „Halt“. Sie sind zu beachten, weil sie aufgrund ihrer Form immer erkennbar sind und auch für den Bevorrangten eine wichtige Information erhalten.

Kurzparkzonen gelten immer, sie werden ausschließlich durch Verkehrszeichen angezeigt. Ein vorübergehendes Aussetzen von Kurzparkzonen muss gesondert, zum Bespiel über Radio, bekannt gegeben werden.

Der Lenker muss vor Fahrtantritt für ausreichende Sicht, Beleuchtung und lesbare Kennzeichen sorgen. Kleine Gucklöcher in der Windschutzscheibe sind nicht ausreichend. Auch seitlich und hinten muss der Ausblick gewährleistet sein. Bei nicht einhalten der Vorschriften kann es Strafen bis zu 5.000,- Euro geben

Und wichtig: die Schneehaube am Autodach ist vor Abfahrt zu entfernen. Fällt Schnee oder Eis vom Fahrzeug und trifft oder behindert andere Verkehrsteilnehmer, kann es hohe Schadenersatzforderungen geben.

Quelle: ÖAMTC, Text: Gabriele Czeiner