Senioren Reisen 1 – Winter im Ausland

Ruhestand am Palmenstrand

Hohe Lebenshaltungskosten, Wegfall fixer Arbeitszeiten und -orte, Eis und Schnee im Winter, verregnete Wochen in der Übergangszeit – es gibt für Österreichs PensionistInnen zahlreiche Gründe, ihren wohlverdienten Ruhestand im sonnigen Ausland zu genießen; entweder „nur“ zum Überwintern oder . Vor diesem oft lang ersehnten Schritt ist aber noch einiges zu klären.

Seniorenreisen - Ruhestand am Palmenstrand

„Ohne Gööd ka Musi“ – dieser Grundsatz gilt nicht nur in Österreich, sondern auch im Ausland; geringe Lebenshaltungskosten hin oder her. War es früher nötig, bei der Pensionsversicherungs-anstalt (PVA) vorstellig zu werden, um die Pension auch ins Ausland nachgeschickt zu bekommen, so reicht heute die sogenannte „Lebensbestätigung“. Das Formular muss zur Verhinderung unberechtigter Bezüge einmal pro Jahr unterfertigt und beglaubigt an die PVA übermittelt werden, um die Auszahlung der Pension zu gewährleisten. Dieser Nachweis entfällt für PensionistInnen, die in Deutschland leben und deren Pension dorthin überwiesen wird.
Wollen Sie ihre Zelte weiter weg aufschlagen, dann genügt neben der Lebensbestätigung die Angabe des ausländischen Geldinstituts Ihrer Wahl (in Deutschland kann die Pension via Deutsche Post AG auch bar ausgezahlt werden) inklusive IBAN und BIC.
Selbst Pflegegeld, das früher bei Auslandsaufenthalt eingestellt wurde, wird nun weiterhin ausbezahlt, solange sich der neue Wohnsitz in einem EU-, EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz befindet und die bezugsberechtigte Person der österreichischen Krankenversicherung unterliegt.

„Steuerflucht“? Leider nicht!
Es wäre ein netter Gedanke, allerdings bietet die Pension im Ausland keine Möglichkeit, dem Fiskus zu entkommen – weder dem österreichischen noch dem des neuen Wohnortstaates. Dafür wurden die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Sie gewährleisten einerseits, dass niemand auf seine Steuerpflicht vergisst, andererseits verhindern sie, dass man für eine Pension zweimal Steuern zahlt.

Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der PVA, 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1,
Tel. +43 503 03 (Mo. bis Do. 7 bis 15.30 Uhr, Fr. 7 bis 15 Uhr) , Fax +43 503 03/28850,
eMail: pva-lsw@pensionsversicherung.at und

Web: www.pensionsversicherung.at

Da es sich bei der Übersiedlung ins Ausland um keinen Katzensprung handelt, empfehlen wir auf jeden Fall ein rechtzeitiges Beratungsgespräch mit der PVA.

Zudem bietet die PVA Sprechtage in folgenden Staaten an: Deutschland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Ort und Zeit dieser Sprechtage erfahren Sie ebenfalls in der Landesstelle Wien.

Gesundheitsprobleme? Kein Problem!

Prinzipiell gilt: Wer in Österreich krankenversichert ist/war, hat auch im Ausland keine Probleme. Allerdings gelten für diverse Länder verschiedene Regelungen. Hier ein kurzer Überblick:

  •           EU-/EWR-Staaten, Schweiz: Hier gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie befindet sich auf der Rückseite der e-card, PensionistInnen erhalten Sie für eine Dauer von 10 Jahren. Damit werden in diesen Ländern alle medizinischen Leistungen abgerechnet.
  •           Bei Selbstbezahlung von Behandlungs- oder Spitalskosten (Behandlung ohne EKVK) können Originalrechnungen mit Krankengeschichte sowie ärztlichem Befund in Österreich bei der Krankenkasse zwecks Kostenersatz eingereicht werden.
  •           Zwischenstaatliche Abkommen: Mit folgenden Staaten hat Österreich Abkommen geschlossen: Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Tunesien und Türkei. Hier werden medizinische Sachleistungen (Arztbesuche oder Spitalsaufenthalte) über die österreichische Krankenversicherung abgerechnet.
  •           Abkommensfreie Staaten: Gibt es mit Ihrem Aufenthaltsland kein Sozialversicherungsabkommen (z. B. die USA oder Thailand) so sind Gesundheitskosten vorerst auf eigene Rechnung zu begleichen. Nach der Rückkehr nach Österreich kann jedoch – gegen Vorlage aller Rechnungen – ein zumindest teilweiser Kostenersatz beantragt werden.

BERNHARD LICHTL

Quellen:

Information für im Ausland lebende Pensionistinnen (PVA)

Wissenswertes zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK)

Pensionsfibel der SVA

Liste der Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen

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