Erwachsenenschutzrecht

Das war bisher die Sachwalterschaft. Seit Juli 2018 gibt es einige Änderungen und den neuen Namen Erwachsenenschutzrecht. Sachwalter/innen heißen seit Juli 2018 „gerichtliche Erwachsenenvertreter/innen“.

Es soll so lange wie möglich die Selbstbestimmung der betroffenen Person erhalten bleiben. 

Vorsorgevollmacht

Jeden kann es treffen, dass man eines Tages nicht mehr in der Lage ist, über sich selbst zu bestimmen. Hierfür gibt es die Vorsorgevollmacht. Diese Vollmacht wird erst im sogenannten „Vorsorgefall“ wirksam. Und wirksam wird die Vollmacht erst, wenn die betroffene Person nicht mehr entscheidungsfähig ist. Und beides – die Vorsorgevollmacht und der Vorsorgefall – müssen im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden.  Die Errichtung und Eintragung können in Notariatskanzleien, Rechtsanwaltskanzleien oder einem Erwachsenenschutzverein erfolgen.

Die Vorsorgevollmacht ist unbefristet. Das kann aber natürlich widerrufen oder gekündigt werden. Der Widerruf oder die Kündigung muss natürlich auch im ÖZVV eingetragen werden. 

Neu:

  • Gewählte Erwachsenenvertretung: für jene Fälle, in denen nicht rechtzeitig vorgesorgt wurde.
  • Gesetzliche Erwachsenenvertretung: kommt in Betracht, wenn keine Vorsorgevollmacht oder gewählte Erwachsenenvertretung mehr möglich ist.
  • Gerichtliche Erwachsenenvertretung: das war die bisherige Sachwalterschaft. Erst wenn keine anderen Vertretungsformen möglich sind, soll diese Vertretung in Betracht kommen.

Es soll die Entscheidungsfreiheit der betroffenen Personen gestärkt werden. Die betroffenen Personen sollen immer selbst entscheiden, nur wenn sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, kann ein/e Erwachsenenvertreter/in tätig werden. 

49plus Erwachsenenschutzrecht
Erwachsenenschutzrecht Foto www.123rf.com © freeograph

Sie sollten sich unbedingt in einer Rechtsanwaltskanzlei, einer Notariatskanzlei oder eben bei einer Erwachsenenvertretung beraten lassen.

Für weitere Fragen zum Erwachsenenschutzrecht haben, wenden Sie sich an:

Rechtsanwältin Fr. Mag. Renate Mrus, 1030 Wien, Geologengasse 3, Tel.: 01/7131483, www.mrus.at

Text: Gabriele Czeiner

Beitragsbild: www.123rf.com © andreypopov

 

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Das war bisher die Sachwalterschaft. Seit Juli 2018 gibt es einige Änderungen und den  neuen Namen Erwachsenenschutzrecht.
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