Liegenschaftsbewertung
Sie planen Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen. Sie hoffen so viel Geld wie möglich für Ihre Liegenschaft zu bekommen. Der erste Schritt ist Kontakt zu einem Makler aufzunehmen. Seriöse Makler werden Sie gute beraten. Zuerst wird von Ihrer Liegenschaft der Marktwert oder Verkehrswert ermittelt.
OGH
Und jetzt kann es unangenehm werden. Vom Obersten Gerichtshof gibt es ein Urteil zu „Unrichtige Liegenschaftsbewertung durch Immobilienmakler“. Die Preisspanne bei der Ermittlung des Marktwertes kann +/- 15 % und manchmal sogar mehr betragen. Es gibt eine Entscheidung vom OGH zu einem Fall, in dem einen Beklagten ein Sorgfaltsverstoß zu Last gelegt wird.
Das heißt dieser Makler hat eine Liegenschaften niedriger bewertet, um die Objekte leichter zu verkaufen.
Marktwert
Der Marktwert ist jener Preis, zu dem eine Immobilie am Tag der Bewertung verkauft werden kann.
- Lage,
- Bauzustand,
- Nachfrage in dieser Region,
- welche Preise wurden in der letzten Zeit in dieser Region erzielt, etc.
Diese und noch einige mehr Faktoren ergeben den Marktwert. Um wirklich einen realistischen Marktwert zu bekommen, sollten Sie Angebote bei mehreren Maklern einholen und vergleichen.
Bewertungen
Schauen Sie sich die Bewertungen von Maklern im Internet an. Auf immoverkauf24 können Sie sich beraten lassen, es gibt auch die Homepage von Makler-Empfehlung mit Bewertungen. Hier sollten Sie sich Zeit nehmen und im Internet surfen.
Für eine Rechtsauskunft in Ihrem Bundesland wenden Sie sich auf die Homepage der Rechtsanwaltskammer. Hier der Link zur Rechtsanwaltskammer Wien: Rechtsanwaltskanzlei.
Ich habe mir für diesen Artikel Rechtsauskunft bei Rechtsanwältin Fr. Mag. Renate Mrus, 1030 Wien, Geologengasse 3, Tel: 01/7131483, www.mrus.at geholt.
Text: Gabriele Czeiner
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