Neue Zorres mit dem EuGH
Neue Zorres mit dem EuGH
Der EuGH hat schon wieder einmal einen juristischen Bock geschossen. Diesmal hat der Generalanwalt des Gerichtshofes das österreichische Gesetz gegen „Hass im Netz“ für EU-rechtswidrig erklärt. Der Grund: Für Betreiber von Online-Diensten würde immer nur das Gesetz jenes Landes gelten, in dem sich ihre Hauptniederlassung befindet. Das Internet lasse sich nicht mit nationalen Alleingängen regulieren, meint man dort. Probleme wie „Hass im Netz“ müssten gemeinschaftlich gelöst werden. Hier wären europäische Lösungen gefordert, um Unternehmen und Betroffenen Rechtssicherheit zu geben. Aber wo sind diese?
Frauenparkplätze
Dass der EuGH auf einem Auge blind ist, haben schon die Entscheidungen, wie die Streichung des freien Karfreitags für Menschen mit evangelischem Religionsbekenntnis oder die Entscheidung, dass Frauenparkplätze in Garagen und Supermärkten rechtswidrig wären. In beiden Fällen würde nämlich der Gleichheitsgrundsatz verletzt werden. Die jetzige Ausrede des EuGH: Da müsste doch jedes Unternehmen 27 nationale Gesetze befolgen, wodurch der europäische Binnenmarkt erheblich beschränkt wäre. Etwas Logischeres ist dem Generalanwalt offenbar nicht eingefallen. Immerhin sind die Online-Unternehmen ja fast ausschließlich in Billiglohnländern steuer schonend und meist ohne gröbere gesetzliche Schranken angesiedelt. Irland und Malta etwa, um nur zwei davon zu nennen.
Kritik oder Hass
Ob die scharfe Kritik am Europäischen Gerichtshof nun vom Generalanwalt als „Hass im Netz“ bewertet werden wird? Ist doch ohnehin Wurscht, den das Gesetz dagegen ist doch in der EU rechtswidrig …
Text + Beitragsfoto: Gerhard Krause #krausegedanken Nr. 2