Privatkonkurs

Was versteht man unter einem Privatkonkurs?

Es handelt sich um ein Insolvenzverfahren für alle natürlichen Personen – keine Gesellschaften. Es kann sich um Privatpersonen handeln oder auch Einzelunternehmer.

Der Privatkonkurs hat den Vorteil, dass eine Schuldenbefreiung durchgeführt werden kann, auch ohne eine Einwilligung der Gläubiger. Das ist im normalen Insolvenzverfahren nicht möglich. Wenn Sie Einzelunternehmer sind, sollten Sie zuerst alle Gewerbeberechtigungen löschen und dann erst den Antrag auf Privatkonkurs stellen.

Antrag

Ein Insolvenzantrag kann sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger stellen. Ein Antrag auf Privatkonkurs kann nur der Schuldner selbst stellen. 

Ablauf

  • Insolvenzantrag
  • Versuch Erstellung eines Sanierungsplanes – wenn das nicht gelingt:
  • Vermögensverwertung
  • Versuch eines Zahlungsplanes – bei Scheitern:
  • Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung

Wenn das Unternehmen erhalten werden soll, muss ein Sanierungsplan zustande kommen. 

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Sanierungsplan

Sanierungsplan ohne Eigenverwaltung: die Zahlung einer Mindestquote von 20 % (Private 30 %), in längsten zwei Jahren (Private 5 Jahre), muss angeboten werden. Die Gläubiger müssen mehrheitlich zustimmen.

Zahlungsplan

Das ist ein erleichterter Sanierungsplan, ohne Mindestquote und mit einer Zahlungsfrist von bis zu sieben Jahren.  In der Praxis wird zumindest eine Quote von 10 % erreicht, da die Gläubiger sonst nicht zustimmen würden. Die Gläubiger müssen mehrheitliche zustimmen.

Abschöpfungsverfahren

Der Schuldner muss sämtliche pfändbare Teile seines Einkommens und alle erlangten Vermögensvorteile an den Treuhänder herausgeben. Nach Ablauf der Abschöpfungsfrist von fünf Jahren hat das Gericht das Verfahren, welches nicht eingestellt wurde, für beendet zu erklären. Und gleichzeitig wird die Restschuldbefreiung ausgesprochen.  Die Gläubiger müssen nicht zustimmen.

Beratung

Es gibt sehr viele Infos im Internet, wo man sich erkundigen kann. Formulare für den Privatkonkurs gibt es bei jedem Bezirksgericht und auch Online am Justiz-Werbportal. Es gibt die Möglichkeit sich bei der Schuldnerberatungsstelle zu informieren. Natürlich geben auch Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberater oder Unternehmensberater Auskunft. Natürlich finden Sie auch auf der Homepage der Arbeiterkammer oder Wirtschaftskammer viele Infos.

Wenn Sie in diese mehr als unangenehme Situation kommen, dann lassen Sie sich unbedingt beraten, am besten in dieser Situation ist sicher ein persönliches Gespräch.

Für weitere Fragen wenden Sie sich an: Rechtsanwältin Fr. Mag. Renate Mrus, 1030 Wien, Geologengasse 3, Tel. 01/7131483, www.mrus.at

Text: Gabriele Czeiner

Beitragsbild: www.123rf.com © pookpiik

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Es handelt sich um ein Insolvenzverfahren für alle natürlichen Personen, keine Gesellschaften, oder auch Enzelunternehmer.
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