Winterreifenpflicht ab 1. November!

Alle Jahre wieder tritt mit 1. November 2016 die gesetzliche Regelung der Winterreifenpflicht in Kraft, d.h. wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen dem entstandenen KFZ-Schaden gefunden wird, d.h. es wäre der Schaden mit Winterreifen nicht oder nur vermindert passiert, dann kann die Versicherung eine Leistung vollkommen ablehnen (Kasko), bzw. vermindern (Haftpflicht)!

PS: Falls Sie noch nicht die passenden Winterreifen gefunden haben, dürfen wir Sie unverbindlich daran erinnern, dass Kunden der MBP-Gruppe bei Reifen Winkler in Guntrams (02627 82731) unter Berufung auf den Kundenstatus MBP (Maklerbüro Pesendorfer) eine Bestpreisgarantie erhalten!
Nicht vergessen:
* Die Vignettenaktion 2017 für den Abschluss eines Bausparvertrages ist bereits voll angelaufen!
* Bei Abschluss einer Krankenversicherung oder einer Begräbniskostenversicherung über uns (Merkur) wird Ihnen eine Monatsprämie gutgeschrieben!
* € 80 Tankgutschein bei Abschluss eines KFZ-Leasingvertrages über unser Büro!
In diesem Sinne würden wir uns über Ihr reges Interesse sehr freuen und verbleiben mit besten Grüßen

Quelle: Text und Foto:
mbp Versicherung

Kontakt:

M.B.P. Versicherungsmakler GmbH

Zentrale: 2870 Aspang-Markt, Pergenpromenade 1, Tel. 02642/535 35/0

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