Arzneispezialitätenregister
Über Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkungen informieren Sie Gebrauchsinformation, Arzt oder Apotheker.
Es gibt aber noch eine Möglichkeit sich zu informieren – das Arzneispezialitätenregister. Auf der Homepage vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen gibt es den Link zum Arzneispezialitätenregister. Das ist eine Onlinesuche für Arzneimittel.
In der Suchmaske gibt man den Namen des Medikamentes ein und klickt auf Suchen. Im unteren Teil der Suchmaske erscheint dann alles zu diesem Medikament. Die genaue Bezeichnung, alle vorhandenen Dokumente sind abrufbar als PDF-Datei, wann wurde das Medikament zugelassen, welche Wirkstoffe hat das Medikament, unter welcher Kategorie fällt es (z.B. Standardarzneimittel) und ob es unter Suchtgifte fällt.
Nehmen Sie sich ein wenig Zeit und schauen Sie sich die Homepage genauer an. Hier gibt es einen Link zu Pflanzliche Arzneimittel. Bei welchen Beschwerden werden pflanzliche Arzneimittel eingesetzt. Welche in Österreich aktuell zugelassen sind finden Sie wieder im Arzneispezialitätenregister.
Ein interessanter Link ist „Brexit“. Bin gespannt welche Medikamente, die in EU-Großbritannien zugelassen wurden, dann keine Zulassung mehr haben, wenn Großbritannien ausgetreten ist.
Unter News stehen z.B. welche Medikamente zurück gerufen werden und der Grund des Rückrufes.
Unter Arzneimittel wird beschrieben, welche Zulassungsverfahren es gibt. In Europa existieren drei Zulassungsverfahren. Eine Zulassung wird zunächst auf für die Dauer von 5 Jahren ausgesprochen. Danach muss ein neuerlicher Antrag gestellt werden. Das Arzneimittel wird nochmals geprüft. Jede Änderung von Arzneimittel müssen immer zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Zulassungsverfahren ist schon sehr aufwendig, dient aber unserer Gesundheit und dieser Aufwand ist dann wieder gerechtfertigt.
Lesenswert ist auch noch der Link „Impfstoffe“. Hier gibt es eine Liste der zugelassenen Impfstoffe und welche Impfstoffe nicht mehr verwendet werden.
Wenn Sie mehr über Ihre Medikamente wissen wollen, dann werden Sie auf dieser Homepage gut informiert.
Quelle: Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Text: Gabriele Czeiner