Änderungen im Kraftfahrgesetz
Seit Jänner 2017 ist die 28. StVO-Novelle in Kraft, mit einigen Verschärfungen, z.B. Fotos aus Abstandsmessung und Radarfotos dürfen nun auch als Beweis für die Bestrafung folgender Delikte verwendet werden:
• Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
• Unerlaubte Personenbeförderung
• Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
• Mangelnde Kindersicherung
• Nichtragen eines Sturzhelmes (natürlich nicht bei PKWs …)
Weiters dauert der Probeführerschein ab 1.7.2017 nun 3 Jahre, usw.
Nähere Infos sind im Gesetz nachzulesen
Kontakt:
Zentrale: 2870 Aspang-Markt, Pergenpromenade 1, Tel. 02642/535 35/0