Pflegeregress – was wird anders
Mit Anfang 2018 ist der Pflegeregress Geschichte. Wir haben uns angesehen, was das für die Betroffenen bedeutet und wie es jetzt weiter geht.
Mit Anfang 2018 ist der Pflegeregress Geschichte. Der Zugriff des Staates auf Privatvermögen, wenn ein Mensch im Pflegeheim behandelt wird, ist abgeschafft. Was das für Betroffene heißt? Sie müssen nicht mehr fürchten, dass die staatliche Pflege ihren gesamten Besitz auffrisst. Was das für den Staat heißt? Er wird wohl mehr Altenbetreuung anbieten müssen, als derzeit vorhanden ist.
Was bedeutet Pflegeregress heute?
Grundsätzlich ist der Pflegeregress bis heute Ländersache. Die Bundesländer legen also fest, in welchen Fällen sie auf Vermögen eines Pflegefalles – und seiner Familie – zurückgreifen. Das betrifft Barreserven genauso wie etwaigen Immobilienbesitz und andere Vermögenswerte. Beschränkungen gibt es nur dort, wo der Lebensunterhalt – etwa von anderen Angehörigen – in Gefahr ist.
Kinder müssen – sofern nicht anders vereinbart – nicht aus dem laufenden Einkommen mitzahlen, Ehe- und Lebenspartner schon. Mit 2018 ist genau dieses Vorgehen per Verfassungsgesetz untersagt. Die Länder dürfen also nichts mehr für die Pflege verlangen.
Wie lange darf rückwirkend verrechnet werden?
Schenken statt Erben. In vielen Familien ist die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten ein Weg, um den Pflegeregress zu umgehen. Doch Achtung: Das aktuelle Gesetz sieht vor, dass auf übertragene Vermögenswerte auch bis zu fünf Jahre rückwirkend zurückgegriffen werden kann. Eine Schenkung ist also nur dann sinnvoll, wenn sie früh genug stattfindet. Ab 2018 ist genau das nicht mehr nötig. Zudem wird erwartet, dass die fehlenden Einnahmen aus der neuen Regelungen künftig über Erbschafts- und Schenkungssteuer finanziert werden. Eine Einigung dazu gibt es noch nicht.
Wen betrifft der Pflegeregress?
Betroffen sind ausschließlich Personen, die in staatlichen Pflegeeinrichtungen gepflegt werden, und ihre Angehörigen, Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder. Private Pflege, ob im Heim, mit Pflegehelferinnen oder durch Familienangehörige, ist davon nicht betroffen.
70.000 Pflegerinnen
Altenbetreuung findet immer mehr in den eigenen vier Wänden der betroffenen Pflegefälle und ihrer Familien statt. Um dem Pflegeregress – oft eine erhebliche Minderung des Erbes – zu entgehen, werden günstige Fachkräfte aus dem Osten der EU engagiert. Rund 70.000 solcher Pflegerinnen sind derzeit österreichweit im Einsatz – Tendenz bis vor kurzem steigend. Die Kosten pro Monat: 1.500 bis 2.500 Euro im Monat für Rund-um-die-Uhr-Betreuung daheim. Das ist weit billiger als die Pflege im staatlichen Heim.
Flucht ins Altersheim?
Was bringt die Abschaffung des Pflegeregresses? Grundsätzlich darf der Staat nur noch auf laufende Einkünfte und Sozialleistungen zurückgreifen. Der Griff aufs Erbe ist mit 2018 tabu. Damit spielen die monatlichen Kosten bei der Pflege keine Rolle ganz so große Rolle mehr. Was Experten befürchten: Wenn die Pflege daheim kein Geld spart, werden erheblich mehr Pflegefälle für Pflegeheime angemeldet. Kosten und Platzangebot könnten dabei noch ungelöste Probleme verursachen.