Vorbereitung zum Pflegegutachten

Die Vorbereitung des Pflegegutachtens: Das sollten Sie beachten

Anhand des Pflegegutachtens entscheidet der zuständige Versicherungsträger darüber, ob sie Leistungen für eine pflegebedürftige Person bewilligt oder nicht. Umso wichtiger ist es, den Termin mit dem Gutachter akkurat vorzubereiten und alle wichtigen Unterlagen bereitzuhalten. 

Dem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung folgt ein Gutachten, mit dem der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ermittelt wird. Zuständig ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt. Der Gutachter ist in der Regel ein Arzt, der seinen Hausbesuch nicht unangekündigt absolviert. Gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und der Vertrauensperson wird zuvor ein passender Termin vereinbart, bei dem sich der Gutachter einen Eindruck über die Pflegebedürftigkeit verschafft. 

Pflegebedarf errechnen

Hier ein Link zu einem anonymen Fragebogen – der PflegegeldrechnerDieser hilft dabei einzuschätzen, wie selbständig die Pflegeperson im Alltag ist, wo es Einschränkungen und Unterstützungsbedarf gibt. Die Fragen betreffen sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, Verhaltensweisen und psychische Probleme, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte sowie der selbständige Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen. Dem Pflegebedürftigen und seiner Vertrauensperson ist es angeraten, diesen Fragenkatalog vor dem Termin mit dem Gutachter Schritt für Schritt durchzugehen und die Antworten zu notieren. So ist gewährleistet, dass die Fragen im Gespräch mit dem Gutachter umfassend und ausführlich beantwortet werden können. 

Unterlagen

Alle wichtigen Unterlagen für das Pflegegutachten zusammentragen. Um dem Gutachter einen umfassenden Überblick über die gesundheitliche Situation des Pflegebedürftigen zu geben, halten Sie Kopien aller wichtigen Unterlagen bereit, die Aufschluss darüber geben. Dazu gehören Befunde vom Hausarzt und allen Fachärzten, MRT- und Röntgenbilder, Entlassungs- und gegebenenfalls OP-Berichte von Krankenhäusern, Medikamenten- und Therapiepläne, (falls vorhanden) Schwerbehindertenausweis oder Brillenpass, Nachweise über Physiotherapie, Bescheinigungen zu psychotherapeutischen Maßnahmen, eine Liste der letzten Arzttermine sowie aller behandelnden Ärzte inklusive Kontaktdaten. Dazu zählen ebenfalls die Daten von Pflegekräften sowie die Pflegedokumentation, wenn bereits ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, dass Angehörige vorab ein Pflegetagebuch führen, in dem sie alle pflegerischen Tätigkeiten festhalten, die eine Pflegeperson erledigen müsste. Dieses umfasst ebenfalls eine Liste mit allen benötigen Pflegemitteln, von der Schnabeltasse bis zum Rollator. 

Gutachter

Beim Gespräch mit dem Gutachter im Rahmen des Hausbesuches ist es wichtig, dass Sie möglichst ehrlich und glaubwürdig sind. Die Lebenssituation des Pflegebedürftigen sollte weder beschönigt noch schlechter geschildert werden, als sie ist. Da die Fragen teilweise sehr intim und unangenehm sind, kann eine anwesende Vertrauensperson Halt geben und den Pflegebedürftigen bereits vorab auf derlei peinliche Themen vorbereiten. Bei einer fehlerhaften Selbsteinschätzung des Pflegebedürftigen, sei es aufgrund einer Demenzerkrankung oder aus Scham, kann die Vertrauensperson mit dem Gutachter zudem ein Vier-Augen-Gespräch einfordern und die geschönt dargestellte Pflegesituation realistisch wiedergeben. 

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Pflege-Gutachter Foto www.123rf.com © auremar

Widerruf des Pflegebescheids

Das ist nach Ablehnung oder falscher Einstufung zu tun:  Die Pflegeversicherung stützt sich bei der Ermittlung des Pflegegrads ausschließlich auf das Gutachten des Arztes der z.B. Pensionsversicherung. Im Falle einer Ablehnung oder der Einstufung in einen niedrigeren Pflegegrad als erwartet, mit dem auch die Reduzierung des Pflegegeldes einhergeht, haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, gegen den Bescheid eine Klage einzubringen. WICHTIG: die Klage muß innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheides eingebracht werden.

Im Anschluss prüfen Sie, wo im Gutachten Fehleinschätzungen vorliegen. Was ist unberücksichtigt geblieben? Gibt es aktuelle Arztbriefe, die Sie einfordern können? Ist die Pflegesituation realistisch eingeschätzt worden? Das Arbeits- und Sozialgericht prüft im Verfahren alle Beweismittel, z.B. ärzliche Gutachten.  Wie beim ersten Termin gilt es auch hier sich gut vorzubereiten und alle wichtigen Unterlagen bereitzuhalten. In diesem Gerichtsverfahren (erste Instanz) besteht kein Vertretungszwang (der Rechtsstreit kann selbst geführt werden). Sie können sich aber auch von er Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, z.B. EhegattIn, volljährige Kinder oder Enkelkinder. In diesem Verfahren entstehen grundsätzlich keine Gerichtskosten und Stempelgebühren. Das Gericht entscheidet mit Urteil.

Quelle: Tolle Betreuung ist Experte für Pflege und 24 Stunden Betreuung

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Die Vorbereitung des Pflegegutachtens: Das sollten Sie beachten. Alle wichtigen Unterlagen für den Gutachter vorbereiten.
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