Ein Lob auf die Familie

Wo mobile Dienste die private Pflege unterstützen können (24 Stunden Pflege)

Gesund und fröhlich älter zu werden, das ist wohl der größte Wunsch jedes Menschen. Vielen der Senioren-Generation gelingt das auch hervorragend. Sie werden in Würde und ohne besondere Hilfen nämlich in ihren eigenen vier Wänden alt – und auch immer älter

(häusliche Krankenpflege)!

Zum Vergleich: Allein in Wien leben etwa 400.000 Personen, die über 60 Jahre alt sind.  34.229 davon sind  sogar älter als 85…
Es kann freilich auch anders kommen. Ein plötzlicher Schicksalsschlag oder eine unerwartete Erkrankung können von einem Tag auf den anderen aus einem völlig Gesunden einen  auf Hilfe angewiesenen Menschen machen. So werden derzeit in ganz Österreich rund 139.000 Personen im Rahmen mobiler Dienste und 71.800 Personen in stationären Einrichtungen betreut und mit finanzieller Unterstützung durch das Pflegegeld des Bundes oder Sozialhilfe, Mindestsicherung der Länder und Gemeinden versorgt.
Den weitaus größten Teil der Pflegeleistungen erbringen jedoch die Familienangehörigen. Jede 4. Familie in Österreich ist mit der Problematik von Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit unmittelbar konfrontiert. Zwei Drittel der notwendigen Leistungen wird dabei von Ehefrauen und Töchtern der Pflegebedürftigen erbracht, der Rest von Ehemännern oder anderen nahen Angehörigen. Etwa ein Drittel der privaten Pflegfälle werden von mobilen Diensten unterstützt. Derzeit werden etwa doppelt so viele Personen von mobilen Diensten unterstützt, als in stationären Einrichtungen untergebracht sind.

Wo bekommt man Pflegegeld
Mit Pflegegeld des Bundes oder finanzieller Unterstützung der Sozialhilfe bzw. der Mindestsicherung der Länder und Gemeinden werden Pflegefälle unterstützt. 16 Prozent der Pflegegeldbezieher  werden stationär in Altenwohn- oder Pflegeheimen betreut, 2 Prozent werden in ihrem eigenen Haushalt rund um die Uhr betreut. Tendenz steigend. Der größte Anteil der pflegebedürftigen Personen (53%) nimmt aber gar keine der genannten Betreuungsangebote in Anspruch, hier wird die Pflege durch Angehörige selbst erledigt. Im Jahresdurchschnitt 2012 lag die Zahl der Bundespflegegeldbezieher bei 440.622 Personen, der Jahresaufwand für 2012 betrug rd. 2,42 Mrd. Euro.Mit dem Pflegegeld des Staates soll die Kosten für die Pflegeleistung zum Teil abdeckt werden. Wie viel Geld man bekommt, wird in Form von Pflegestufen je nach Betreuungsaufwand festgelegt. Anspruch auf Pflegegeld haben alle Personen, die eine Betreuung oder eine Hilfe  von mehr als 60 Stunden monatlich benötigen.Pflegestufen nach Pflegebedarf in Stunden:Mehr als 60 Stunden……………Stufe 1…………154,20 €
Mehr als 85 Stunden……………Stufe 2………….284,30 €
Mehr als 120 Stunden………….Stufe 3…………..442,90 €
Mehr als 160 Stunden………….Stufe 4…………..664,30 €
Mehr als 180 Stunden
– bei außergewöhnlichem
Pflegeaufwand ………………….Stufe 5…………..902,30 €
– bei zeitlich unkoordinierter
Betreuung (Tag und Nacht),
dauernder Anwesenheit,
oder bei Gefährdung……………….Stufe 6………….1260,00 €
Mehr als 180 Stunden

  • bei Bewegungsstörung in
  • vier Extremitäten………..Stufe 7…………..1655,80

Für die Einstufung zum Pflegegeld sind die Sozialversicherungsträger, also meist die  Pensionsversicherungsanstalt zuständig. Die Höhe des Pflegebedarfes wird in einer ärztlichen Begutachtung von Spezialisten ermittelt. Achtung: Nicht immer verläuft diese  Begutachtung zur Zufriedenheit der Betroffenen. So wird meist nur mit der ersten Pflegestufe begonnen obwohl der Bedarf höher wäre. Auch finden notwendige Erhöhungen nur Stufe für Stufe statt und werden oft dem Krankheitsverlauf nicht angepasst. Dagegen sind jedoch Klagen (bei Gericht!) möglich und sehr oft auch erfolgreich. Bezahlt wird das Pflegegeld seit Jänner 2012 ausschließlich vom Bund.

Redaktion: Gerhard Krause

 

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