Haushaltshilfe mit Dienstleistungsscheck

Der Dienstleistungsscheck (DLS) dient seit 1.1.2006 zur Entlohnung für befristete Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und natürlichen Personen für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten, sofern die Entlohnung beim einzelnen Arbeitgeber nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt.

Mit dem DLS können beispielsweise folgende haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten entlohnt werden:

    • Reinigungsarbeiten (Wohnung, Eigenheim, Wäsche, Geschirr)
    • Beaufsichtigung von Klein- oder Schulkindern
    • Einkäufe von Lebensmitteln, Bedarfsgütern des täglichen Lebens, Medikamenten (jedoch nicht deren Verabreichung), Heizmaterial sowie die Beheizung von Räumen
  • einfache Gartenarbeiten (z. B. Laub kehren, Rasen mähen)

Der Dienstleistungsscheck ist für kurze, befristete Arbeitsverhältnisse vorgesehen. Die Arbeitsverhältnisse gelten auf längstens einen Monat befristet für die Dauer des jeweiligen Arbeitseinsatzes und können wiederholt zwischen denselben Personen abgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Pro Beschäftigungstag muss mindestens ein Dienstleistungsscheck ausgestellt werden.

Was kann NICHT mit dem DLS entlohnt werden?

    • Tätigkeiten, die eine (längere) Ausbildung erfordern (z. B. Alten- und Krankenpflege)
    • „Mischverwendungen“ (Arbeit sowohl im Haushalt als auch im Unternehmen)
  • „Dreiecksverhältnisse“ (Tätigkeit von z. B. bei einem Verein beschäftigten Personen in Privathaushalten, wobei zwischen dem Privathaushalt und den beschäftigten Personen keine Rechtsbeziehung besteht, sondern diese nur zwischen Verein und Privathaushalt vorhanden ist z. B. Familienhelferin)

Beim elektronisch erstellten Dienstleistungsscheck in Trafiken (sowie via Internetportal: DLS online) kann der Wert individuell bis max. € 100,00 pro Scheck gewählt werden.

Haushaltshilfe

Text: Gabriele Czeiner

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