Im Todesfall

Im Todesfall: Das Unvermeidliche ist passiert – was tun?

In welcher Form das Schicksal auch immer zuschlägt – überraschend oder nach langer Krankheit – ein Todesfall ist eine hohe psychische und körperliche Belastung für die Hinterbliebenen. Zu dieser Extremsituation kommt noch der organisatorische Druck, Dinge innerhalb kürzester Zeit regeln zu müssen. Hier ein kurzer Leitfaden, was wann zu tun ist.

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Je nachdem, wo Ihren Angehörigen der Tod ereilt hat, sind auch die ersten Schritte andere, wenn es darum geht, für die letzte Ruhe des geliebten Menschen zu sorgen. In organisatorischer Hinsicht sind drei verschiedene Szenarien denkbar: der Tod zu Hause, an einem öffentlichen Ort oder in einem Krankenhaus bzw. einer Pflegeeinrichtung.

Ihr Angehöriger stirbt zu Hause

In diesem Fall ist so rasch wie möglich der Haus- oder der Notarzt zu verständigen. Wien bietet für diesen Fall einen eigenen „Totenbeschau-Arzt“, der rund um die Uhr unter der Telefonnummer 01/4000-87890 erreichbar ist. Ob Haus-, Not- oder Totenbeschau-Arzt: Er stellt sowohl die Todesbescheinigung als auch den Leichenbegleitschein aus. Letzterer wird vom Bestattungsunternehmen für die Abholung benötigt.

Todesfall in der Öffentlichkeit

Verstirbt eine Person in der Öffentlichkeit, so werden Sie automatisch von der zuständigen Sicherheitsdienststelle verständigt, so Sie nicht selbst anwesend waren. In diesem Fall nehmen Sie am nächsten Tag Kontakt mit Ihrem zuständigen Bestattungsinstitut auf. Hier warten erfahrene Mitarbeiter, die Sie nicht nur über die nächsten Schritte unterrichten, sondern auch in allen Belangen unterstützen.

Tod im Krankenhaus, Pflegeheim, Seniorheim oder Hospiz

Zwar kann man sich in diesem Fall seelisch noch am besten vorbereiten, dennoch ist es auch hier von Vorteil, dass das Anstaltspersonal kompetente Ansprechpartner bereithält. So erfahren Sie in der Verwaltung, bei der Stationsschwester etc., welche Schritte zu unternehmen sind. Tipp: Bei einem Großteil der Organisationen liegen Informationsblätter auf, die eine Übersicht über die kommenden Schritte bieten; hier können Sie sich auch schon vorab informieren, falls z. B. in einem Pflegeheim oder Hospiz das Unabwendbare bereits zu erkennen ist.

Unterlagen für das Standesamt
Nach der Totenbeschau und dem Ausstellen der Totenbescheinigung muss – spätestens am nächsten Werktag – die Todesanzeige beim Standesamt erfolgen. Dafür ist zum einen die Totenbescheinigung vonnöten, zum anderen sind alle Personaldokumente mitzubringen:
– Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Meldenachweis
– bei Verwitweten zusätzlich die Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. die Sterbeurkunde des Ehepartners
– bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil
– bei Akademikern zusätzlich der urkundliche Nachweis über alle akademischen Grade
– bei eingetragenen Partnern zusätzlich das Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
– bei nichtösterreichischen Staatsbürgern zusätzlich der Reisepass des Verstorbenen
Sind alle Unterlagen vorhanden und in Ordnung, nimmt der Standesbeamte die Eintragung in das Sterbebuch vor. Im Zuge dessen erhalten Sie Urkunden, die Sie für das weitere Procedere benötigen: die Todesbescheinigung (rosa Schein) und eine Abschrift aus dem Sterbebuch (lassen Sie sich am besten gleich mehrere Exemplare ausstellen, Versicherungen und andere Organisationen, z. B. die Sozialversicherung, benötigen diese immer wieder).

Kosten

Die Kosten für die Bürokratie rund um einen Todesfall sind zwar praktisch zu vernachlässigen, sollen hier der Vollständigkeit halber dennoch beziffert werden. Sowohl die Todesanzeige als auch die Todesbestätigung sind gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Sterbebuch sind EUR 9,30 zu bezahlen.

Unterlagen für das Bestattungsinstitut

Zu guter Letzt benötigt auch das für Sie zuständige Bestattungsinstitut noch einige Unterlagen. Diese sollten Sie jedoch aufgrund des bisherigen Ablaufs bereits in Händen halten. Zum ersten ist dies die vom Standesamt ausgestellte Todesbescheinigung (rosa Schein). Des Weiteren werden die Grabdaten (Friedhof, Gruppe, Reihe und Nummer der Grabstelle) oder der Name und das Beerdigungsdatum des Verstobenen benötigt. Schließlich brauchen Sie noch Versicherungspolizzen (für jede Versicherungsgesellschaft eine Abschrift aus dem Sterbebuch) und ein Foto des Verstobenen, etwa für eine Bildparte und/oder Gedenkbilder.
Hinweis: Für den Fall, dass der Verstorbene bereits selbst für seine letzte Ruhe vorgesorgt hat, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dem Willen des Verstorbenen nach einer bestimmten Bestattungsart Folge zu leisten!

BERNHARD LICHTL

Wichtige Adressen, Telefonnummern, Homepages:

Wien:
Bestattung Wien: Tel. 01/501 95-0 – 24 Stunden erreichbar
Betattung: Altbart: Tel. 01/914-42-72
www.bestattung-altbart.at
Internet: www.bestattungsunternehmen.co.at

Serviceseite des Bundesverbandes der Bestatter Österreichs: www.bestatter.at
Hier finden Sie unter „Bestatter“ sämtliche einschlägigen Unternehmen in Österreich, nach Bundesländern aufgegliedert.

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