Der Weg zur Pension

Ich bin Mitte 50, und jetzt möchte ich wissen, was muss ich alles tun um meine Penion zu bekommen und vor allem, wann bekomme ich sie!

Auf der Homepage der Pensionsversicherungsanstalt gibt es einen guten Überblick bzw. einen Leitfaden was alles zu tun ist.

Zuständigkeit

Welcher Pensionsversicherungsträger ist zuständig? Z.B. Pensionsversicherungsanstalt, Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, etc. Jener Pensionsversicherungsträgr, welcher in den letzten 15 Jahren, vor dem Stichtag, die meisten Versicherungsmonate erworben hat, ist zuständig.

Antragstellung

Eine Pension muss beantragt werden. Es gibt verschiedene Antragsformulare. Auch ein formloses Schreiben wird als Antrag gewertet. Pensionsanträge können bei allen Sozialversicherungstägern, beim Magistrat, den Bezirkshauptmannschaften sowie den Gemeindeämtern gestellt werden. Formula gibt es auch zum Downloaden auf der Homepag der Pensionsversicherungsanstalt.

Stichtag

Zu diesem Tag wird festegestellt, ober der Versicherungsfall eingetreten ist und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, welcher Vertsicherungsträger die Leistung zu erbringen hat und wie hoch sie ist. Es handels sich dabei immer um einen Monatsersten.

Pensionsbeginn

Eigenpensionen gebühren im Regelfall am dem Stichtag. Hinterblibenenpensionen ab dem auf dem Todestag folgenden Tag (wenn der Antrag innterhalb von 6 Monaten ab dem Tod des Versicherten gestellt wird, ansonsten ab dem Antragstag).

Pensionsauszahlung

Die Pensionen werden monatlich im Nachhinein angewiesen. Zu den Apil- und Oktober-Pensionen gebührt jeweils eine Sonderzahlung.

Also zuerst lasse ich meine Versicherungszeiten überprüfen und dann der nächste Schritt ab wann kann ich in Pension gehen.

So, dass werde ich jetzt alles machen und dann werde ich berichten wie es funktioniert hat.